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Landesregierung bringt kommerziellen lokalen und regionalen Rundfunk auf den Weg

Die Landesregierung hat am 23.3.2010 beschlossen, das Niedersächsische Mediengesetz neu zu fassen und das Niedersächsische Pressegesetz zu ändern. Dazu soll zunächst eine Anhörung durchgeführt werden.
Wichtigster Punkt dieses Gesetzesvorhabens der Landesregierung ist es, die Veranstaltung von kommerziellem lokalem und regionalem Rundfunk zu ermöglichen, der in Niedersachsen anders als in anderen Bundesländern bislang nicht zulässig ist. Einhergehend damit wird die bisherige Verpflichtung, Rundfunkwerbung landesweit zu verbreiten, aufgehoben. Künftig können neben landesweitem Rundfunk auch auf regionaler und lokaler Ebene werbefinanzierte Hörfunk- und Fernsehprogramme verbreitet werden. Ortsansässigen Tageszeitungsverlagen werden Beteiligungen von bis zu 49,9 Prozent ermöglicht; notwendig sind dann jedoch Vielfalt sichernde Maßnahmen, um vorherrschender Meinungsmacht entgegenzuwirken. Der Start ist für den 1. Januar 2011 geplant. Der Landesregierung geht es dabei insbesondere um einen belebten, noch vielfältigeren und zukunftsorientierten einheimischen Medienmarkt mit gesunden Strukturen. Weitere Änderungen des Mediengesetzes dienen der Umsetzung des Rundfunkstaatsvertrages und der Verbesserung der praktischen Anwendung des Mediengesetzes. So wird die generelle Erlaubnis, Rundfunk zu veranstalten (Zulassung), von der konkreten Zuweisung von Übertragungskapazitäten durch die Landesmedienanstalt entkoppelt. Damit kann ein Veranstalter unabhängig von einer Übertragungskapazität eine Zulassung erhalten und anschließend entscheiden, auf welchem technischen Weg er sein Programm verbreiten will.
Beim Niedersächsischen Pressegesetz erfolgen Änderungen bei den persönlichen Anforderungen an den verantwortlichen Redakteur sowie bei der Verjährungsregelung.

Quelle: Nds. Staatskanzlei


Datum: 25.03.2010